Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgegeben werden müssen. Bisherige gegenteilige Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg werden damit aufgehoben.
Ausgangspunkt für das Verfahren war u.a. das Gutachten über die Erforschung von unidentifizierten Flugobjekten und außerirdischen Lebensformen, das ein CDU-Abgeordneter auf die Anfrage eines Bürgers angefordert hatte.
Wie schon mehrfach festgestellt, ging es bei dem Verfahren nicht um das besagte Gutachten als solches bzw. dessen Inhalt, sondern allgemein um die grundsätzliche Frage, inwieweit die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes unter das Informationsfreiheitsgesetz fallen und somit auf Anfrage freigegeben werden müssen. Dies wurde seitens der Bundesverwaltung bisher verneint und somit die Herausgabe verweigert.
Dass der Inhalt des Gutachtens entgegen mancher Vermutungen keineswegs sensationelle Informationen oder gar geheim gehaltenes Wissen über Ufos und Außerirdische beinhaltet, sondern lediglich eine Zusammenfassung allgemein bekannter oder erhältlicher Informationen, wurde von unserer Seite bereits festgestellt, nachdem wir Einblick bekommen hatten.
Das 10seitige Gutachten liegt uns vor und kann hier heruntergeladen werden.
Siehe hierzu unser Spezial: "Das ist Deutschlands Ufo Akte".
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts